Suff-Radler unterwegs

22.5.2019 – Betrunkene Radfahrer, die stürzen, werden nahezu doppelt so häufig schwer verletzt wie nüchterne. Dies ergab eine aktuelle Studie des Universitätsklinikums Münster (UKM), die 2773 Radverkehrsunfälle in 23 regionalen Krankenhäusern analysierte. Darunter 246 Alkoholunfälle. Zusätzlich wertete man Polizeiakten betrunkener Radler aus. Die Mediziner fordern eine Blutalkoholgrenze von 1,1 Promille. “Schon ab einem Wert von 1,1 Promille Blutalkohol steigt die Unfallwahrscheinlichkeit für alkoholisierte Radfahrer um das Fünffache”, sagt Dr. Raphael Weiss, Anästhesist und Notarzt im UKM. Oft versagen die natürlichen Schutzreflexe beim Sturz und sie schlagen ungeschützt mit dem Kopf auf die Straße. Gesichtsverletzungen sind dabei dreimal häufiger als bei üblichen Unfällen.
Sturzbetrunkene Radfahrer am Lenker genießen Sonderrechte: Während Autofahrer schon mit 1,1 Promille den Führerschein abgeben müssen, bleiben sie bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut noch straffrei. Und das, obwohl ihr Unfallrisiko hoch ist. Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass bis zum November letzten Jahres 418 Fahrradfahrer getötet wurden, 13,6 Prozent mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. 2017 verunglückten mehr als 13.000 Radfahrer bei Unfälle mit Verletzten – jeder vierte hatte Alkohol im Blut.

Politiker fordern niedrigeren Grenzwert
Seit Jahren fordern auch Politiker vergeblich einen abgesenkten Promillegrenzwert. In den meisten EU-Staaten gelten deutlich niedrigere als hierzulande: Frankreich, die Niederlande und die Schweiz haben eine 0,5-Promille-Grenze, Tschechien verbietet Alkohol für Biker ganz. Bei den letzten Regierungsverhandlungen scheiterte eine Initiative der SPD zur Absenkung an den Unionsparteien. Mathias Stein, Fahrradpolitischer Sprecher der SPD: “Ich würde es begrüßen, wenn auch unser Koalitionspartner und der Bundesverkehrsminister an dieser Stelle zu neuen Einsichten kommen und das Anliegen unterstützen.“ Doch das CSU geführte Verkehrsministerium stellt die 1,6-Promille-Grenze „nicht in Frage“, heißt es aus dem Ministerium. Hintergrund sind Bedenken von Verfassungsrechtlern. Da sich Radfahrer hauptsächlich selbst gefährden, wenn sie stürzen, dürfe man diese Selbstschädigung nicht unter verschärfte Strafe stellen, so ihr Argument.
Selbst eine kleine Lösung scheiterte: Im Ordnungswidrigkeitenrecht sollte ein Bußgeld für Radfahrer ab 1,1 Promille festgelegt werden. Autofahrer müssen mit 0,5 Promille Blutalkohol bei Routinekontrollen mit 500 Euro Bußgeld und Punkten rechnen. „Schon ein Tatbestand bei 1,1 Promille reduziert die Zahl der alkoholbedingten Unfälle von Radfahrern erheblich“, weiß Politiker Mathias Stein. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) rechnete: Eine Halbierung der Promilleunfälle macht jährlich etwa 1700 Fahrradunfälle weniger.

Verkehrsminister bleibt unentschlossen
Bundesverkehrsminister Scheuer spricht derweil wohl von der „Notwendigkeit einer kontinuierlichen und verstärkten Überwachung“ alkoholisierter Radfahrer, fördert aber deren Fahrten zu Promille-Partys. Notarzt Raphael Weiss befürchtet: “Die derzeitige Rechtslage lädt geradezu ein, mit dem Fahrrad zu einer Feier zu fahren”. Verheerend, denn Alkohol ist innerorts die zweithäufigste Ursache bei Radfahrerunfällen.