9.1.2018 – Droht die Wiederholung eines Skandals? Schon Anfang der neunziger Jahre waren Autos aufgrund der schwachen Lira in Italien um rund ein Drittel billiger. Also reimportierten Käufer so viele Neuwagen, dass der Absatz in Italien spürbar sank. VW griff zu drastischen Maßnahmen: geringere Kontingente wurden an italienische Vertragshändler geliefert, Verkaufsprämien erhielten sie nur, wenn die Autos in Italien zugelassen wurden. Es folgte ein Bußgeld von 90 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht.
Derzeit berichten Käufer vermehrt von ähnlichen Fällen. Hintergrund sind die beliebten Re- oder Grauimporte, die unterschiedliche Steuersätze und Verkaufspreise für ein und dasselbe Modell innerhalb der EU erlauben. Etwa 120 spezialisierte Importeure vermitteln deutschen Autokäufern preiswerte Autos aus EU-Mitgliedsstaaten. 15 bis 20 Prozent der Neuzulassungen sollen solche Importe sein. Preisunterschiede in verschiedenen Staaten werden dabei ausgenutzt. Beispielsweise erhebt Dänemark bei der Zulassung eine Registrierungsabgabe von etwa 180 % pro Auto. Ausländische Autokäufer müssen nur den Nettopreis zahlen und in ihrem Heimaltland die Umsatzsteuer zahlen, in Deutschland 19 Prozent. So sind für einen deutschen Autokäufer, der seinen Wagen über einen Importeur bestellt, Einsparungen von mehr als 40 Prozent gegenüber einem Modell des deutschen Marktes möglich.
Auch Autofahrer B. Gech (Name geändert) bestellte sich über einen deutschen Importeur am 8.5.2017 einen VW Tiguan COMFORTLINE 1,4 110 KW ACT in Tschechien. Sechs Monate lief nichts, dann fand der deutsche Importeur einen polnischen Händler. Dort bekommt er als neuen Liefertermin: 1.2.18. Seine Rückfrage ergibt: “Produktionsdatum nicht geplant”. Gech: “Fünf Monate ging nichts, dann alles rasend schnell”. Gech schreibt an VW und die Generaldirektion Wettbewerb in Brüssel. Als er den polnischen Händler über seine Maßnahmen Richtung EU informierte, läuft es plötzlich: Der Tiguan geht bei VW in die Planung.
Gech recherchierte selbst und hält es für denkbar, dass “man bei VW die deutschen Adressen herausfiltert”. Erkennt man im Ausland, dass der Besteller eine deutsche Adresse hat, rutscht er aus der Produktion heraus. Dies kritisiert auch das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl: “Kunden aus dem Ausland wird der Verkauf in der Praxis immer noch verweigert”. So wie einem einem Autokäufer, der seinen Wagen selbst reimportieren wollte. Ein Händler verweigerte den Vertragsabschluss, als der Käufer den deutschen Personalausweis vorlegte.
Beweisen lassen sich die Eingriffe von Autoherstellern kaum, doch sind die Methoden bekannt. “Aus Sicht der Autohersteller” beliefert man nur autorisierte Vertragshändler, die nicht an ausländische Endkunden weiterverkaufen dürfen. Nach EU-Recht ist es verboten, die Stückanzahl pro Land zu limitieren. So erhalten dänische Händler oft nur geringen Stückzahlen, die für ihre Kundschaft ausreichen. Sie sind bemüht, einheimische Käufer zu bedienen und über Serviceverträge zu binden.
Dies trifft auch vermehrt für den osteuropäischen Reimportmarkt zu. “Uns liegen Beschwerden vor, dass Porsche Slovakia den Export von Neuwagen der Marke Seat unterbindet”, erklärt der Bundesverband freier Kfz-Importeure (BfI). Die autorisierten Vertragspartner würden wohl vom Generalimporteur nachdrücklich angehalten, Seat-Modelle nicht zu exportieren. So haben Importeure “Beispiele der Spielchen von VW” mit der Diskriminierung deutscher Käufer im europäischen Ausland. “Uns wurden drei zugesagte Seat Leon, Alteca und Ibiza aus der Bestellung gestrichen”, klagt ein Importeur. Damit handele man entgegen der geltenden Gesetze.
Das weiß man auch bei der Generaldirektion Wettbewerb in Brüssel. Dort beobachtet man zwar das Tun der Automobilhersteller “HT 564 – Volkswagen – Beschwerde wegen Diskriminierung durch VW bei Autokauf” kontinuierlich, “aus Vertraulichkeitsgründen können wir über den Status von idividuellen Vorgängen leider nicht berichten” erklärt die Generaldirektion Wettbewerb der EU.
Dies hilft den deutschen Importeuren wenig. Offiziell begründet Generalimporteur Porsche Slovakia die Absage mit der fehlenden Homologation der Fahrzeuge, dem sogenannten WLTP, der ab dem 1.9.2018 gilt. Wenig glaubhaft findet der Verband der freien Importeure, denn die Homologation ist schon seit Jahren bekannt. Dies sprüen derzeit auch Kunden in ganz Deutschland. Derzeit werden Fahrzeuge auf dem leeren Berliner Flughafen geparkt, weil man die rechtzeitige WLTP-Homologation verschlafen hat.
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