21.8.2018 – Polizeibeamte greifen auf gespeicherte Fahrzeugdaten zu. Blackbox und aufgeweichter Datenschutz machen es möglich. Um ein Bewegungsprofil zu erstellen, lesen sie wie bei Lkw-Fahrtenschreibern den Geschwindigkeitsverlauf aus und verknüpfen ihn mit GPS-Daten. Oder sie nutzen direkt Mautdaten, die für die Abrechnung von Lkw-Fahrten gespeichert werden. So läuft es bei Sonderkommissionen der Terrorismusbekämpfung ab oder kürzlich in Österreich bei der Verhaftung eines Fernfahrers als Serienmörder. Die Datenkombination von Positions- Innenraum-, Spur- und Verkehrszeichenerkennung macht es auch möglich, einen Temposünder zu erfassen. Vorausgesetzt, die Polizei kann auf die gespeicherten Daten zugreifen. Ein lückenhaftes Gesetz lässt dies jetzt über Hintertüren zu.
Verkehrsminister macht Weg für gläsernen Autofahrer frei
„Das modernste Straßenverkehrsrecht“, versprach Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und meinte damit sein Gesetz zum “automatisierten Fahren”. Größter Profiteur sind die Automobilhersteller, die weitgehend von der Haftung bei einem Unfall befreit wurden. Um eindeutig festzustellen, ob Fahrer oder Autopilot die Steuerung innehatte, schreibt das Gesetz eine Blackbox vor. Vorhandene Technik erlaubt es somit die Position, den Fahrstil und das Verkehrsverhalten des Autofahrers zu überwachen.
Neue Fahrzeugmodelle produzieren Datenmengen, die noch vor einigen Jahren zur Steuerung eines Spaceshuttle ausgereicht hätten. So erzeugen teils mehr als 80 Steuergeräte etwa ein Gigabyte Daten je Sekunde – so viel wie 250.000 bedruckte DIN A4-Textseiten. Minister Dobrindt sprach von einem “kreativen, sicheren Datenreichtum” – der aber eine neue Dimension der Verkehrsüberwachung erlaubt. “Da die Datenfragen im Gesetz weitgehend ausgeklammert wurden, besteht viel Spielraum für künftige Kontrollmöglichkeiten”, sagt Volker Lüdemann, Rechtswissenschaftler an der Hochschule Osnabrück und Sachverständiger bei den Gesetzesberatungen.
Identifikationsdatum (ID) für alle Autos
Dobrindts Gesetz will im ersten Schritt ein Identifikationsdatum (ID) für das automatisierte Fahrzeug, das die manuelle oder automatische Steuerung registriert, sowie die entsprechenden GPS-Daten. Schon heute verknüpfen Steuergeräte Sensordaten mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), einst Fahrgestellnummer genannt. “Das Gesetz lässt zu, dass sich internationale Gremien und Autoverbände im nächsten Schritt über eine erweiterte Nutzung der Daten einigen”, erklärt Lüdemann.
Polizei stehen große Datenmengen zur Verfügung
Auch die Verkehrspolizei erhält Zugriff auf die ID: In den etwa 500 Dienststellen der Polizeipräsidien sollen für fünf Millionen Euro Auslesegeräte angeschafft werden. Dabei steht noch nicht mal fest, wo sich die Blackbox-Daten eigentlich befinden sollen: im Auto, in der Cloud oder beim Hersteller? Volle sechs Monate bleiben sie gespeichert, nach einem Unfall gar drei Jahre. Völlig überflüssig. In Flugzeugen sind kurze Speicherzeiten vorgeschrieben und fortlaufend werden die Daten überschrieben. “Was beim Airbus ausreicht, müsste eigentlich auch beim Opel Corsa genügen”, meint Professor Volker Lüdemann.
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