Wer stoppt die YouTube-Raser?

4.2.2018 – Sie nennen sich Alpi fährt, Grenzgänger Querly oder Teng84. Entgegen aller Vorschriften rasen sie auf ihren Motorräder über rote Ampeln und belebte Straßen und filmen dies. Auf Videoplattformen wie YouTube haben sie ihre Fans, die mit jedem Klick Geld bringen. Dies sind zu 95 Prozent junge Männer zwischen 18 – und 24 Jahren, die statistisch ein hohes Unfallrisiko haben, und sich gerne an den tollkühnen Bikern orientieren. YouTube ist machtlos, Polizei- und Verkehrsbehörden schauen zu: Ihnen fehlt ein gesetzlicher Auftrag zur Überwachung.

So drehte auch der Bremer Alpi unerkannt seine Actionfilme. Bei einem Dreh erfasste er einen Fußgänger, der noch an der Unfallstelle verstarb.  Wegen fahrlässiger Tötung wurde er zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt (Az.: 21 KLs 280 Js 39688/16). Der 24-jährige filmte auf einer 200 PS-starken Kawasaki Ninja bei Tempo 170, obwohl er nur einen Führerschein für Maschinen bis 48 PS besitzt. Etwa 80.000 Abonnenten waren mit seinem YouTube-Kanal  verbunden, einige 100.000 Fans zogen sich seine Filme rein. “Solche spektakulären Videos werden anonym ins Netz gestellt, Polizei und Verkehrsbehörden scheuen sich jedoch, die Raser zu ermitteln”, sagt Dieter Müller, Leiter des Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten in Bautzen. Neben der Frage zur charakterlichen Eignung dieser Raser, müsste nach dem Polizeirecht die Abwehr von Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer im Vordergrund stehen. Dem kommt die Polizei je nach Bundesland mehr oder weniger nach.


In Bremen recherchiere man nicht aktiv nach solchen Biker-Videos, heißt es aus dem Polizeipräsidium. Bei Hinweisen sichere man Filmsequenzen, die geprüft und analysiert würden. Konsequenter geht man in Nordrhein-Westfalen vor. Ein Porschefahrer raste mehrmals mit 180 km/h durch Innenstädte und hielt seine riskanten Fahrmanöver für YouTube fest. Nach Hinweisen ermittelten die Behörden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte seine “fehlende charakterlicher Eignung” und den Führerscheinentzug der Verkehrsbehörde. In Bayern sichtet die Polizei solche Videos auf Internet-Plattformen nicht: Personal- und Zeitmangel gelten offiziell als Grund. Denn die Analyse solcher Filmszenen fordert Geduld und ein kriminalistisches Gespür. “Letztlich müssen Ermittler entscheiden, ob anhand des Videomaterials eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt, die dann verfolgt wird”, erklärt Verkehrsjurist Dieter Müller. Es fehlt ein Algorithmus zum Filtern der Raservideos.

YouTube zensiert zwar “fragliche Handlungen, die zu ernsthaften Verletzungen führen können”. Doch täglich werden Clips mit einer Spieldauer von knapp drei Jahre hoch geladen. 100.000 Beobachter müsste YouTube zur Sichtung einstellen. Alpi & Co. können so weiter kassieren: im Unfallmonat verdiente er 900 Euro. Sein YouTube-Kanal ist jetzt abgeschaltet, ein neuer entstanden – mit  40.000 Followern.