14.7.2017 – Ein häufiger Trugschluss. Autofahrer wollen sich über die Herstellergarantie hinaus vor überraschenden Kosten schützen. Zudem schafft dies einen Mehrwert bei einem eventuellen Weiterverkauf. So verlängert jeder vierte direkt beim Neuwagenkauf die Versicherung. Doch diese Anschlussgarantie wird mehr und mehr zur Ausschlussgarantie. Auf die Versprechen der Autohäuser folgen im Vertragstext dann die Einschränkungen der Hersteller: Im Schadenfall und beim Weiterverkauf lauern im Kleingedruckten zahlreiche Fallstricke.
Auch Bruno K. aus dem saarländischen Jägersburg fühlt sich getäuscht. Nach 30 Jahren hat er erstmals die Automarke gewechselt. “Mit ‚Mehrwert beim Wiederverkauf‘ hatte Nissan geworben”, erzählt er. Für seinen Quasqai 1.6 DIG-T deckte die 5-Sterne-Garantie für 565 Euro zusätzlich zu den drei Jahren Neuwagengarantie zwei weitere ab, eingeschränkt bis 100.000 Kilometer Laufleistung. So stand es im Nissan-Flyer, der auf Seite 1 ebenfalls versprach: “Übertragbar, wenn Sie ihren Nissan verkaufen”. Bei Vertragsabschluss überprüfte er dann akribisch die Geschäftsbedingungen und entdeckte im Kleingedruckten den Hinweis: Die Anschlussgarantie ist auf den Versicherungsnehmer beschränkt. “Selbst für einen Privatverkauf benötige ich die Zustimmung von Nissan, damit die Garantie weiterläuft.” Den von Nissan versprochenen Mehrwert verliert er auf jeden Fall, wenn er die Marke wechselt und seinen Wagen an einen Händler verkauft oder in Zahlung gibt. Nissan bestätigt lapidar für solch einen Fall den maximalen Verlust von 565 Euro, “da das Fahrzeug an einen Wiederverkäufer verkauft wird”.
Verträge mit Schlupflöchern und eingeschränkter Herstellerhaftung sind für Verbraucherschützer Tagesgeschäft. „Wenn nur eine einzige Klausel nicht beachtet wird, ist oftmals die ganze Garantie futsch“, warnt Hannes Krämer, Justiziar des Auto Clubs Europa (ACE). Häufige Streitpunkte sind nicht eingehaltene Inspektionstermine, eine Wartung außerhalb der Vertragswerkstatt oder eine nicht mit dem Händler abgestimmte Reparatur. Er hält deshalb eine Anschlussgarantie für überflüssig. „Unterm Strich rechnet sich das in den meisten Fällen nicht“, so das Fazit von Verbraucheranwalt Krämer.
Und selbst Neuwagengarantien haben nicht immer den Wert, den die Werbung verspricht. So wirbt Hyundai mit fünf Jahren Garantie. Im Kleingedruckten versteckt: sie gilt seit 1. März nur für Neuwagen, die bei Vertragshändlern gekauft wurden und nicht bei freien Händlern und Reimporteuren. Zudem ist die Haftung für Audio-, Navi- und Multimediasysteme auf drei Jahre beschränkt. Und auch VW trickst beim Dieselskandal mit einer zweijährigen Schein-Garantie. Sie gilt für Werkstattarbeiten an den manipulierten EA189-Motoren. Aber nur für bestimmte Bauteile und mit vielen Ausschlussgründen. Aus Haftungsgründen vermeidet VW das Wort “Garantie” und spricht stattdessen von einer “Vertrauensbildenden Maßnahme”.