15.3.2016 – Es sollte mal wieder ein Erfolgserlebnis werden, stattdessen endet es in einer Sackgasse. Nach dem Debakel mit der PKW-Maut scheitert Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) auch an der Reform der Straßenbauverwaltung. Mit einer neuen Gesellschaft will er den Autobahnbau zentralisieren und so die Umsetzung von Projekten beschleunigen. Skeptiker befürchten allerdings eine weitere träge Großgesellschaft wie die Bauverwaltung der Deutschen Bahn. Außerdem drohe die Zerschlagung der Straßenbauverwaltungen mit rund 30000 Beschäftigten. “Wir lehnen die bisher bekannten Vorschläge ab”, verkündete denn auch die Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer.
Es geht um die sogenannte Auftragsverwaltung für das Autobahnnetz. Derzeit initiiert der Bund die Grobplanung und weist das Geld an. Die Länder machen die Feinplanung und bauen – mehr oder weniger schnell. Bayern gilt mit seinen Straßenbauämtern als Vorbild, Nordrhein-Westfalen als Problemfall. Dies gefährdet nach Meinung von Dobrindt die schnelle Umsetzung von Milliarden-Investitionen, wie sich nach der Vergabe von 2,7 Milliarden Euro für 73 Straßenbauprojekte zeigte. Die Bundesautobahngesellschaft soll flexibel sein: Projekte schneller planen, direkt finanzieren und zügig bauen.
Die Bundesländer haben aber eine eigene Strategie. So schlägt eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des früheren Bundesverkehrsministers Kurt Bodewig eine Art Investmentgesellschaft mit privaten Einlagen vor. Mit deren Geld – Grundlage ist die Lkw-Maut dazu der Straßenetat des Verkehrsministeriums – sollten die Länder weiterhin Autobahnen bauen und erhalten. Zusätzlich favorisiert Bodewig ein „Bonus-Malus-System“: „Wer langsamer baut oder die Qualitätsziele verfehlt, muss einen Malus hinnehmen“. Für kürzere Bauzeiten gibt es einen Bonus.
Trotz der Abfuhr hält Dobrindt an seiner Idee fest. Zudem auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit einer Autobahngesellschaft liebäugelt. Er will Privatinvestitionen vor allem von Versicherungen ermöglichen. Der politische Trick: Der Bund zieht sich aus jeglicher Haftung zurück. Die Versicherer dürfen sich freuen. Sie erhalten dann für ihr erhöhtes Anlagerisiko einen Spitzenzinssatz. Eine Mogelpackung. Laut Grundgesetz muss der Bund immer für das Autobahnnetz haften – und damit letztlich der Steuerzahler.