15.11.2015 – Ganz legal treiben deutsche Anwälte im Auftrag ausländischer Unternehmen Park- und Mautgebühren ein, die Urlauber vor Ort nicht gezahlt haben. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Kraft verschickt Bescheide, in denen Autofahrer zur Bezahlung von Parkgebühren in Kroatien aufgefordert werden. Im Auftrag des kroatischen Unternehmens Pula Parking verlangt er maximal vierzig Euro für ein Parkticket, dass in einer kroatischen wie Zagreb, Pula, Dubrovnik nicht gezahlt worden sein soll. Für sogenannte Rechtsverfolgungskosten berechnet er etwa 150 €.
Bernd Gstatter, Experte für Internationales Recht beim ADAC: “Nach der Rechtsprechung dürfen solche Kosten erst bei Zahlungsverzug erhoben werden”. Die ADAC Juristen bezweifeln allerdings, dass viele der Angeschriebenen tatsächlich in Zahlungsverzug sind. Weigern sich die Autofahrer zu zahlen, schickt der Anwalt ein weiteres Schreiben und bietet darin einen Rabatt an.
Bis zu eintausend Betroffene haben sich an die ADAC-Rechtsabteilung gewandt. Viele Autofahrer haben aus Angst vor unkalkulierbaren Kosten gezahlt. Auch das Zentrum für europäischen Verbraucherschutz hat nach eigenen Angaben zahlreiche Beschwerden registriert.
Eine neue Entwicklung sieht der ADAC: Derzeit erhalten Kroationen-Urlauber direkt Post von einer kroatischen Kanzlei mit einem notariellen Vollstreckungsbescheid mit einer Forderung von 285 Euro. Gstatter: “Man sollte unbedingt innerhalb von acht Tagen widersprechen, denn wir betreten hier juristisches Neuland”. Wer nicht widerspricht muss mit einer Vollstreckung aus Kroatien rechnen.
Schon in den vergangenen Jahren haben sich im Auftrag ausländischer Unternehmen Inkasso-Anwälte an deutsche Autofahrer gewandt, um Außenstände einzutreiben. GWetter: “Derzeit erhalten wir wieder massiv aus Ungarn und Italien Forderungen”. Die italienische NiviCredit treibt im Auftrag italienischer Autobahngesellschaften nicht bezahlte Autobahngebühren ein. Denn dort kommt es oft zu technischen Problemen: Mautlesegeräte funktionieren nicht, Schranken öffnen sich, selbst bei fehlerhafter Zahlung. Die Verjährungsfrist liegt in Italien bei zehn Jahren.
Iim süddeutschen Eggenfelden handelt im Auftrag der “Ungarischen Autobahngesellschaft”. Vorwiegend erhebt sie Nachgebühren von Autobahnbenutzern, die ohne gültige Plakette unterwegs waren. Fünf Jahren ab Tag des Vertragsschlusses verjährt die Forderung. Trotz aller Legalität der Inkassobüros sind bei der Berliner Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen eingegangen. Demnach haben Betroffene Anklage wegen 27fachen Betrugs erhoben. Er habe überhöhte Anwaltsgebühren geltend gemacht.