Wer nach einem unverschuldeten Unfall an einem „mittelschweren“ Tinnitus leidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn das “Klingeln der Ohren” kann zur Dauerbelastung werden, die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen und im Alltag zu einer Erwerbsminderung von zehn Prozent führen. Aufgrund dieser Umstände sprachen Richter am Oberlandesgericht Naumburg einem Autofahrer ein Schmerzensgeld von 12.000,- Euro zu. Der geschädigte Autofahrer erlitt bei einem Verkehrsunfall ein HWS-Trauma und verschiedene Prellungen. Dies führte zu eingeschränkter Beweglichkeit und auch zur mehrmonatiger Arbeitsunfähigkeit. Die meisten Unfallfolgen waren im Wesentlichen verheilt, die Tinnitus-Beschwerde hielten darüber hinaus aber an. (OLG Naumburg; Az: 1 U 97/12)