Keine exotische Führerscheinprüfung

Die theoretische Führerscheinprüfung muss in deutscher oder einer anderen hierzulande häufig angewendeten Sprache abgelegt werden. Wer nur thailändisch spricht und versteht, darf die Prüfung nicht ablegen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden (Az: 3 K 623/13.NW). Denn die geltende Fassung der Fahrerlaubnisverordnung sieht nur vor, die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in folgenden Sprachen abzulegen: deutsch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch oder türkisch. Diese Reduzierung sei aus Gründen der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung gerechtfertigt, erklärten die Richter. Die Hinzuziehung eines Dolmetschers und Übersetzer lehnten sie ab. Denn bei dieser Form der Prüfung kam es in der Vergangenheit häufig zu Betrügereien.