Wer mit 200 km/h auf der Autobahn unterwegs ist, trägt auch bei einem unverschuldeten Unfall eine Mitschuld. Selbst dann, wenn ein Autofahrer mit „doppeltem Fahrstreifenwechsel“ zum Überholen ausschert und dabei das schnell herannahende Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen übersieht. Dies haben Richter am Oberlandesgericht Koblenz in einem Berufungsverfahren (Az.:12 U 313/13) entschieden. Das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit um 60 Prozent schafft nach Ansicht der Richter ein erhebliches Gefahrenpotenzial. Ein „Ideal-Fahrer“, der höchstens die vorgeschlagenen 130 km/h fährt, hätte mit einer „mittelstarken“ Bremsung den Unfall vermeiden können. Den Schnellfahrer trifft somit eine Mithaftung von 40 Prozent.