Darf der Bundespräsident bei einem Autobahnstau mit seinem Dienstfahrzeug die Rettungsgasse nutzen während Autofahrer im Stau stehen? Diese Frage spaltet derzeit Juristen. Der österreichische Bundespräsident Heinz Fischer begleitete letzte Woche seinen luxemburgischen Staatsgast Großherzog Henri durch Oberösterreich. Dabei geriet der Konvoi auf der A7 (Mühlkreisautobahn) in einen Stau. Ein Polizeibeamter entschied, den Konvoi durch die Rettungsgasse zu lotsen.
Der Österreichische Automobilclub ÖAMTC hält dies für unzulässig. „Es war die Absicht des Gesetzgebers, Einsatzfahrzeugen das Vorankommen zu ermöglichen, also Fahrzeugen von Rettung, Feuerwehr und Polizei, die zu Hilfeleistungen unterwegs sind. Es war nicht die Absicht, rascheres Vorankommen von mehr oder weniger wichtigen Personen zu ermöglichen“, erläutert ein Club-Jurist.
Eine andere Rechtsauffassung vertritt die Präsidentschaftskanzlei. Sie verweist auf die Straßenverkehrsordnung, wonach die Polizei zur Abwicklung eines Staatsbesuchs Blaulicht und Martinshorn einsetzen dürfe. Dies ermächtige zur Nutzung der Rettungsgasse – wie beim Staatsbesuch. Diese Vorgangsweise entspreche internationalen Gepflogenheiten. Bundespräsident Fischer schreibt derzeit auf Facebook von „Missverständnissen“ und erklärt, „dass die Lotsung eine Entscheidung der Polizei war“. Das sei aus Sicherheitsgründen so gemacht worden.