Für Elektroautos wird es keine Sonderfahrspuren geben, um beispielsweise ein Aufladen auch während der Fahrt zu ermöglichen. Denn dann müssten solche Fahrspuren mit speziellen Oberleitungen versehen oder Induktionsschleifen in die Fahrbahn eingelassen werden. Angesichts knapper Kassen erteilte das Bundesverkehrsministerium solch einem Projekt eine klare Absage. Auch die Erkennbarkeit der Fahrzeuge als E-Autos mit besonderen Rechten, was auch mit eine leichteren Verkehrsüberwachung verbunden wäre, wird es „erst einmal“ nicht geben. Jetzt sollen die Modellregionen beispielsweise das Befahren von Busspuren testen sowie als „örtlich begrenzten Ausnahmeregelungen eigenständige Kennzeichen für die E-Fahrzeuge“ vergeben.