Mehr Steuer-Befreiung für E-Autos

Mit zwei Gesetzentwürfen will das Bundeskabinett das Elektroauto fördern. Ziel ist, den „kraftfahrzeugsteuerlichen Anreiz zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeuges zu verstärken“.
Bei der Besteuerung der privaten Nutzung als Dienstwagen ist demnach ein pauschaler Abzug zugelassen, der von der Größe der Batterieleistung abhängt. Der Listenpreis für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge sinkt demnach um 500 Euro pro kWh der Batteriekapazität, für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro kWh; pro Kraftfahrzeug aber um höchstens 10.000 Euro. Eine Maßnahme, die den Bundeshaushalt im nächsten Jahr mit 20 Millionen Euro belasten könnte.
Auch bei der Besteuerung gibt es Änderungen. Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2015 neu zugelassen werden, sind für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassene, unterliegen weiterhin die Steuerbefreiung für fünf Jahre. Damit will man zu hohe Defizite bei der Kfz-Steuer vermeiden. Allerdings soll die Förderung nicht mehr nur auf reine Elektro-Pkw beschränkt sein, sondern auch auf reine E-Nutzfahrzeuge, E-Krafträder und E-Leichtfahrzeuge (drei- und leichte vierrädrige Fahrzeuge der Klasse L). Die Mindereinnahmen für den Finanzminister sollen bei rund zehn Millionen Euro pro Jahr liegen.
Die Gesetzentwürfe zum Jahressteuergesetz 2013 und zum Verkehrssteueränderungsgesetz müssen noch durchs Parlament.


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