Erster Gesetzentwurf zur Steuerförderung von E-Autos

E-Fahrzeuge sollen künftig zehn statt bisher fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden, wie aus einem Referentenentwurf des Finanzministeriums hervorgeht. Damit werden erste Teile des “Regierungsprogramms Elektromobilität” vom Mai umgesetzt. Konkret soll laut dem “Verkehrsteueränderungsgesetz” der Förderzeitraum auf zehn Jahre verdoppelt werden. Die Steuerbefreiung soll für Fahrzeuge gewährt werden, “die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden”. Im Anschluss werden reine Elektrofahrzeuge nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert, wobei die Steuer wiederum um 50 Prozent ermäßigt wird.

Zugleich soll die Förderung nicht mehr nur auf reine Elektro-Pkw beschränkt, sondern “auf andere reine E-Fahrzeuge” erweitert werden. Vor allem bei Nutzfahrzeugen und Leichtfahrzeugen liegen laut dem Entwurf “erhebliche Potenziale für den Umwelt- und Klimaschutz sowie nachhaltige Mobilität”. Offen ist weiter die künftige und zuletzt umstrittene Besteuerung von Elektro-Dienstwagen.