Hohe Kfz-Prämien für Senioren

10.12.2015 – Autoversicherer dürfen sich freuen. Nach sechs Jahren mit Verlusten konnten die Gesellschaften im letzten Jahr mehr als fünf Prozent Gewinn einfahren. Allein die Versicherungsbeiträge summierten sich auf rund 24 Milliarden Euro. Grundlage des Erfolgs sind nach Ansicht von Experten die zahlreichen Tarifmerkmale, die für Risikogruppen gelten. Verlierer sind demnach auch die rund 14 Millionen Autofahrer im Rentenalter.
“Die Versicherer benutzen das Lebensalter als Tarifmerkmal, um höhere Prämien zu kassieren”, erläutert Hanne Schweitzer vom Büro gegen Altersdiskriminierung, das sich mit Beschwerden von Autofahrern befasst. Die „Ungleichbehandlung aufgrund des Alters“ ermöglicht der Gesetzgeber im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Versicherungsjuristen interpretieren den Paragrafen 20 zu ihren Gunsten. Er erlaubt die Altersdiskriminierung, wenn eine “versicherungsmathematisch ermittelte Risikobewertung” dies rechtfertigt. Grundlage dazu sind offizielle Unfallstatistiken und interne Kalkulationen. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BAFin) liefert dazu die Statistik. „Doch die Auswertung der Datensätze erfolgt nicht durch die Aufsichtsbehörde, sondern direkt durch den Gesamtverband der Versicherer“, weiß Hanne Schweitzer.
Statistisch ist zwar erwiesen, dass die Schadenhäufigkeit und -höhe von Pkw auf niedrigem Niveau liegt. Doch die Versicherer argumentieren mit schweren Unfällen. Dann steigen die Folgekosten für die Behandlung der Unfallopfer. “Keine Altersdiskriminierung sondern eine berechtigte Forderung nach der Unfallstatistik”, meint der Gesamtverband der Versicherer (GDV). So spreche die amtliche Statistik des letzten Jahres gegen die Senioren: ab dem 75. Lebensjahr sind sie bei drei Viertel der Unfälle Verursacher. Denn auch die Unfallforschung im Simulator belege dies: Senioren sind in unübersichtlichen Verkehrssituationen schnell überfordert und verursachen mehr Unfälle. Selbst der ADAC als Interessenvertreter der Autofahrer reiht sich bei der Kfz-Haftpflicht mit einem Alterszuschlag ein. Während ein 60-Jähriger Autofahrer 265,20 Euro jährlich im Basistarif zahlt, muss ein 75-Jähriger 389,84 Euro hinblättern.