Terrorverdacht in Autoindustrie

Betriebe müssen ihre Mitarbeiter und Kunden mit Terrorlisten abgleichen. Dies ist in zwei EU-Verordnungen geregelt, die zur Durchsetzung von Embargos und zur Terrorismusbekämpfung entsprechende Sanktionslistenbeinhalten. So überprüft auch Ford seine Mitarbeiter auf Terrorverdacht und gleicht die Belegschaftsdaten mit entsprechenden Namenslisten ab. Dazu hat Ford eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen und einen „Screening Prozess“ etabliert. Dies meldet die Fachzeitschrift Automobilwoche. Einmal jährlich werden demnach alle Mitarbeiter überprüft, zudem Neueinstellungen einmalig. Im Falle einer Übereinstimmung würde dann eine Meldung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgen.
Trotz Kritik von Datenschutzexperten gleicht auch Daimler entsprechende Listen ab. „Wir überprüfen die Rechtslage“, sagte Opel der Automobilwoche. Volkswagen und Bosch betonen, dass sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Bei BMW sieht man „keine Notwendigkeit“ für einen Vergleich der Mitarbeiterdaten mit den Listen von Terrorverdächtigen. Die rechtlichen Anforderungen erfülle der Konzern dennoch, denn die Mitarbeiter erhalten ihr Entgelt ausschließlich durch Banküberweisung auf ihr Namenskonto. Und Banken seien verpflichtet, Kontoinhaber zu überprüfen. Die EU-Verordnungen haben das Ziel, Geldquellen von Terroristen auszutrocknen.