Auch im Fernbus gelten Rechte

Nicht nur Flugreisende und Bahnfahrer haben Rechte auf Sonderleistungen, wenn die Verkehrsmittel mit großer Verspätung unterwegs sind. Auch Fernbuskunden können dann auf Verpflegung, Ersatzbeförderung oder Fahrpreiserstattung bestehen. Darauf weist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nach einer Stichprobe bei Unternehmen und vor Ort hin. Viele Reisende im Fernbusverkehr kennen ihre gesetzlich verankerten Fahrgastrechte nicht. So können Kunden den Fahrpreis zurückfordern, wenn sie nach zwei Stunden Verspätung nicht mehr mitfahren wollen. Schon nach 1,5 Stunden Verspätung gibt es demnach ein Getränk und einen Imbiss kostenlos.