Schlagloch ist Todesursache

Schlaglöcher können bei einem Unfall nicht nur für Verkehrsteilnehmer verhängnisvoll werden, sondern auch für Städte und Gemeinden, denen der Straßendienst obliegt. In einem Berufungsverfahren sprach jetzt ein Gericht in Belgien die wallonische Stadt Verviers schuldig, sie habe den tödlichen Verkehrsunfall eines Zweiradfahrers verursacht. Der 17-jährige fuhr mit seinem Motorrad in ein Schlagloch, verlor daraufhin die Kontrolle und rutschte über die Fahrbahn in ein entgegenkommendes Auto. Noch an der Unfallstelle verstarb er. Die Stadt hat es nach Ansicht der Richter versäumt, auf der Gemeindestraße die gefährlichen Schlaglöcher zu reparieren. Damit erreichten die Eltern des Jugendlichen nach einem jahrelangen Gerichtsstreit ein verbindliches Urteil. Schon bei der Unfallaufnahme hatte die Polizei als Ursache das Schlagloch angegeben. In einem Zivilverfahren muss jetzt von einem Gericht noch die Höhe des Schmerzensgeldes festgelegt werden.


Kommentare

Eine Antwort zu „Schlagloch ist Todesursache“

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